WAS WIR FÜR SIE TUN KÖNNEN

Sehen Sie in uns einen zuverlässigen Partner, der Sie kompetent bei der systematischen Umsetzung der gesetzlichen Forderungen und den Unfallverhütungsvorschriften unterstützt.

ARBEITSSCHUTZ UND ARBEITSSICHERHEIT

Wir betreuen als Fachkräfte für Arbeitssicherheit unsere Kunden im Bereich des Arbeitssicherheitsmanagements gemäß § 5 ASIG und § 2 DGUV Vorschrift 2 „Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“. Dabei beraten wir die Unternehmensleitungen sowie die für Unfallverhütung bzw. Arbeitsschutz zuständigen Personen bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln, bei der Auswahl und Erprobung von Persönlicher Schutzausrüstung, bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen, Arbeitsplätzen und Arbeitsumgebung sowie bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen.

SICHERHEIT DURCH VORBEUGUNG

Des Weiteren organisieren wir Ihre Aufgaben und geben Ihnen Anleitung zur Wahrnehmung Ihrer Pflichten im Sinne des Gesetzes bei folgenden Themen: Begehung/ Überprüfung der betrieblichen Einrichtungen und Gebäude auf Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung Durchführung von Gefährdungsanalysen inkl. Risikobewertung und Ableitung von Schutzmaßnahmen Erstellung betrieblicher Dokumente des Arbeitsschutzes (z. B. Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Gefahrstoffkataster, Zusammenstellung überprüfungspflichtiger Gerätetechnik usw.) Unterweisung der Beschäftigten und Führungskräfte über die notwendigen Rechtsvorschriften in Arbeits- und Gesundheitsschutz Durchführung von Messungen nach Bedarf (Lärm, Beleuchtung usw.) Untersuchung von Arbeitsunfällen und deren Dokumentation Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss Durchführung interner Audits Kontrolle der Benutzung von Schutzausrüstung

BRANDSCHUTZ

Wir erstellen für Sie Brandschutzdokumente gemäß DIN in Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden und der Feuerwehr. Sie erhalten eine umfangreiche Beratung, die Abstimmung der inhaltlichen Besonderheiten der Brandschutzpläne sowie erforderliche Behördengespräche durch unser Büro.

FEUERWEHRPLÄNE

Feuerwehrpläne sind Führungsmittel und helfen bei der Einsatzvorbereitung sowie der raschen Orientierung zur Beurteilung der Lage. Die Darstellung der baulichen Anlage im Feuerwehrübersichtsplan und in Detail- bzw. Geschossplänen inklusive textlicher Erläuterung erfolgt nach DIN 14095.

FEUERWEHR-LAUFKARTEN FÜR DIE BRANDMELDEANLAGE

Laufkarten nach DIN 14675 dienen als Hilfsmittel zur Orientierung der Feuerwehr zum Auffinden des ausgelösten (Brand-) Melders. Sie sind ein eigenständiges Informationsmittel für die Einsatzkräfte der Feuerwehr im Zusammenhang zwischen Brandmeldeanlage (BMA) und dem Gebäude.

FLUCHT- UND RETTUNGSPLÄNE

Die Flucht- und Rettungspläne nach Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), DIN ISO 23601 und ASR A1.3 enthalten Informationen über relevante Flucht- und Rettungswege, Brandbekämpfungs-einrichtungen sowie nächstmöglichen Ausgänge ins Freie. Die richtige Handlungsweise in einer Gefahrensituation erklären die integrierten Verhaltensregeln im Notfall und im Brandfall nach DIN 14096.

ZIMMERPLÄNE

Zimmerpläne dienen zur Orientierung für vorwiegend ortsunkundige Personen in Beherbergungseinrichtungen, z.B. in Hotels und Pensionen. Sie werden zusätzlich zu den Flucht- und Rettungsplänen in den Zimmern ausgehängt. Der Inhalt ist ähnlich der Flucht-und Rettungspläne. Die Ausführung erfolgt im Format DIN A4 oder DIN A3. Auch hier sind die Verhaltensregeln in Notfall (meist mehrsprachig) integriert.

BESTUHLUNGSPLÄNE

Bestuhlungspläne sind für alle Versammlungsstätten zu erstellen, die der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO/ SBauVO) des jeweiligen Bundeslandes unterliegen. Der Bestuhlungsplan zeigt die Bestuhlungsart, die Anzahl und Breite der Notausgänge sowie den Verlauf der Flucht- und Rettungswege.

BRANDSCHUTZORDNUNGEN

Wir erstellen die betriebliche Brandschutzordnung Teil A, B und C inkl. Anlagen nach DIN 14096. Diese ist auf den jeweiligen Betrieb mit betriebsspezifischen Hinweisen zur Vorbeugung von Bränden und Schadensfällen, Verhaltensregeln für Personen im Brandfall und die besonderen Aufgaben für Führungskräfte sowie andere Personen zugeschnitten. Der Inhalt einer Brandschutzordnung umfasst: Teil A – Verhalten im Brandfall Teil B – richtet sich an alle Mitarbeiter im Betrieb Teil C – für Mitarbeiter die mit besonderen Brandschutzaufgaben betraut sind Anlage 1: Kontrollschwerpunkte für den Brandschutz Anlage 2: Sicherheitsregeln für die Durchführung von Feuerarbeiten Anlage 3: Alarmierungsplan Anlage 4: Regeln für Nutzer

BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTER

Unser Brandschutzbeauftragter berät und unterstützt Sie unter dem Gesichtspunkt des vorbeugenden Brandschutzes bei: Regelmäßigen Begehungen der Betriebsstätte zur Ermittlung von Brandgefährdungen am Arbeitsplatz Kontrolle der Einhaltung der Prüffristen für brandschutztechnische Einrichtungen Feststellung von Brand- und Explosionsschutzgefahren Unterweisung der Beschäftigten im Brandschutz Schulung der Brandschutzhelfer Unterstützung bei Evakuierungs- und Räumungsübungen Mitwirkung und Umsetzung behördlicher Anordnungen soweit sie den Brandschutz betreffen.

AUSBILDUNG UND UNTERWEISUNG

Zum Führen und Bedienen von Kranen, Flurförderfahrzeugen und Hubarbeitsbühnen ist eine fachliche Ausbildung der Beschäftigten entsprechen der Forderung aus den Unfallverhütungsvorschriften durchzuführen. Die Vorschriften legen fest, dass Mitarbeiter diese Arbeitsmittel selbstständigen führen dürfen, wenn diese für die Tätigkeit geschult worden sind, die Prüfung in Theorie und Praxis bestanden und einen Nachweis vorlegen können (Fahrausweis) sowie schriftlich von Arbeitsgeber beauftragt wurden.

WIR ÜBERNEHMEN DIE AUSBILDUNG IHRER MITARBEITER ZUM

KRANFÜHRER

Grundausbildung am Brückenkran und Zusatzausbildung für Turmdrehkran oder Mobilkran gemäß DGUV Vorschrift 52 „Krane“ Ausbildung von Kranführer in Theorie und Praxis einschließlich theoretischer und praktischer Prüfung (Grundlagen u. a. BetrSichV, TRBS 2111, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 52, DGUV Grundsatz 309-003, DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8 und VDI 2194) GABELSTAPLERFAHRER Gabelstaplerfahrer (Flurförderzeuge) gemäß DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ Ausbildung von Gabelstaplerfahrer in Theorie und Praxis einschließlich theoretischer und praktischer Prüfung (Grundlagen u. a. BetrSichV, TRBS 2111, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 68, DGUV Grundsatz 308-001 und Regel der Technik)

HUBARBEITSBÜHNE

Bediener Hubarbeitsbühne gemäß DGUV Grundsatz 308-008 Ausbildung von Bediener Hubarbeitsbühne in Theorie und Praxis einschließlich theoretischer und praktischer Prüfung (Grundlagen u. a. BetrSichV, TRBS 2111, DGUV Vorschrift 1, DGUV Grundsatz 308-008 und Regel der Technik) UNTERWEISUNG Der Unternehmer hat die Mitarbeiter über die bei ihrer Tätigkeit auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor der Beschäftigung und danach in angemessenen Abständen mindestens jedoch einmal jährlich zu unterweisen.

BAUSTELLENKOORDINATION

Baustellenkoordination nach RAB 30

Wenn Beschäftigte mehrerer Bauunternehmen auf der Baustelle tätig werden, muss ein geeigneter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellt werden. Das betrifft die Durchführung von Arbeiten im eigenen Unternehmen, auf Baustellen und in Fremdbetrieben. Er übernimmt nach § 3 der BaustellV Aufgaben schon während der Planung und Ausführung des Bauvorhabens. Wir übernehmen gern von Beginn bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens diese Aufgabe.
Unser Leistungsumfang beinhaltet u. a. Erstellung der Vorankündigung zur Vorlage beim Landesamt für Arbeit- und Gesundheitsschutz Erarbeitung der Baustellenordnung Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) Überwachung der Einhaltung des SiGe-Planes während des Bauablaufes inklusive Dokumentation Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten

SPIEL- UND SPORTGERÄTEPRÜFUNG

Kinderspielplätze unterliegen erheblichen Beanspruchungen durch witterungsbedingte Einflüsse sowie durch regelmäßige Benutzung. Der Gesetzgeber hat deshalb regelmäßige Sachkundeprüfungen festgelegt. Die Überprüfung der Spielplatzgeräte und Spielanlagen vor Ort erfolgt durch unsere Spielplatzprüfer entsprechend der sicherheitstechnischen Anforderungen nach DIN EN 1176 für Spielplatzgeräte, DIN 18034 Spielgeräte und Freiräume zum Spielen. Gleiches gilt auch für Sportgeräte, die in Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen Verwendung finden. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung bei der Abnahme sowie jährlichen Überprüfung von Spiel- und Sportgeräten.

WEITERE LEISTUNGEN

GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG

Eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der dort möglichen Gefährdungen sollte entlang der Arbeitsprozesse im Unternehmen durchgeführt werden, denn nur so ist es möglich, Gefährdungen vollständig zu erfassen

BRANDSCHUTZBERATUNG

Unser Brandschutzbeauftragter berät und unterstützt Sie mit seinem umfangreichen Wissen unter dem Gesichtspunkt des vorbeugenden Brandschutzes.

BERATUNG/UNTERWEISUNG

Ohne Beurteilung keine Verbesserung. Sind die Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz nicht bekannt, kann sich auch niemand davor schützen. Durch eine kompetente Beratung unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der geforderten Maßnahmen.

PRÜFUNGEN

Die regelmäßige Prüfung Ihrer Regale nach DIN EN 15635 und Betriebssicherheitsverordnung können wir Ihnen durch unser Fachpersonal anbieten.
WILLKOMMEN BEI DER INGENIEURBÜRO MAMSCH GMBH Unser Ingenieurbüro betreut Sie auf dem Gebiet des Arbeits-, Brand- und Umweltschutzes.
IHR PARTNER IN FRAGEN DER ARBEITSSICHERHEIT UND DES BRANDSCHUTZES Wir bieten kundenorientierte und individuelle Lösungen in den Bereichen Arbeitssicherheit und Brandschutz.
Telefon 03923 62487

WAS WIR FÜR SIE TUN KÖNNEN

Sehen Sie in uns einen zuverlässigen Partner, der Sie kompetent bei der systematischen Umsetzung der gesetzlichen Forderungen und den Unfallverhütungsvorschriften unterstützt.

ARBEITSSCHUTZ UND ARBEITSSICHERHEIT

Wir betreuen als Fachkräfte für Arbeitssicherheit unsere Kunden im Bereich des Arbeitssicherheitsmanagements gemäß § 5 ASIG und § 2 DGUV Vorschrift 2 „Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“. Dabei beraten wir die Unternehmensleitungen sowie die für Unfallverhütung bzw. Arbeitsschutz zuständigen Personen bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln, bei der Auswahl und Erprobung von Persönlicher Schutzausrüstung, bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen, Arbeitsplätzen und Arbeitsumgebung sowie bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen.

SICHERHEIT DURCH VORBEUGUNG

Des Weiteren organisieren wir Ihre Aufgaben und geben Ihnen Anleitung zur Wahrnehmung Ihrer Pflichten im Sinne des Gesetzes bei folgenden Themen: Begehung/ Überprüfung der betrieblichen Einrichtungen und Gebäude auf Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung Durchführung von Gefährdungsanalysen inkl. Risikobewertung und Ableitung von Schutzmaßnahmen Erstellung betrieblicher Dokumente des Arbeitsschutzes (z. B. Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Gefahrstoffkataster, Zusammenstellung überprüfungspflichtiger Gerätetechnik usw.) Unterweisung der Beschäftigten und Führungskräfte über die notwendigen Rechtsvorschriften in Arbeits- und Gesundheitsschutz Durchführung von Messungen nach Bedarf (Lärm, Beleuchtung usw.) Untersuchung von Arbeitsunfällen und deren Dokumentation Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss Durchführung interner Audits Kontrolle der Benutzung von Schutzausrüstung

BRANDSCHUTZ

Wir erstellen für Sie Brandschutzdokumente gemäß DIN in Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden und der Feuerwehr. Sie erhalten eine umfangreiche Beratung, die Abstimmung der inhaltlichen Besonderheiten der Brandschutzpläne sowie erforderliche Behördengespräche durch unser Büro.

FEUERWEHRPLÄNE

Feuerwehrpläne sind Führungsmittel und helfen bei der Einsatzvorbereitung sowie der raschen Orientierung zur Beurteilung der Lage. Die Darstellung der baulichen Anlage im Feuerwehrübersichtsplan und in Detail- bzw. Geschossplänen inklusive textlicher Erläuterung erfolgt nach DIN 14095.

FEUERWEHR-LAUFKARTEN FÜR DIE BRANDMELDEANLAGE

Laufkarten nach DIN 14675 dienen als Hilfsmittel zur Orientierung der Feuerwehr zum Auffinden des ausgelösten (Brand-) Melders. Sie sind ein eigenständiges Informationsmittel für die Einsatzkräfte der Feuerwehr im Zusammenhang zwischen Brandmeldeanlage (BMA) und dem Gebäude.

FLUCHT- UND RETTUNGSPLÄNE

Die Flucht- und Rettungspläne nach Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), DIN ISO 23601 und ASR A1.3 enthalten Informationen über relevante Flucht- und Rettungswege, Brandbekämpfungs-einrichtungen sowie nächstmöglichen Ausgänge ins Freie. Die richtige Handlungsweise in einer Gefahrensituation erklären die integrierten Verhaltensregeln im Notfall und im Brandfall nach DIN 14096.

ZIMMERPLÄNE

Zimmerpläne dienen zur Orientierung für vorwiegend ortsunkundige Personen in Beherbergungseinrichtungen, z.B. in Hotels und Pensionen. Sie werden zusätzlich zu den Flucht- und Rettungsplänen in den Zimmern ausgehängt. Der Inhalt ist ähnlich der Flucht-und Rettungspläne. Die Ausführung erfolgt im Format DIN A4 oder DIN A3. Auch hier sind die Verhaltensregeln in Notfall (meist mehrsprachig) integriert.

BESTUHLUNGSPLÄNE

Bestuhlungspläne sind für alle Versammlungsstätten zu erstellen, die der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO/ SBauVO) des jeweiligen Bundeslandes unterliegen. Der Bestuhlungsplan zeigt die Bestuhlungsart, die Anzahl und Breite der Notausgänge sowie den Verlauf der Flucht- und Rettungswege.

BRANDSCHUTZORDNUNGEN

Wir erstellen die betriebliche Brandschutzordnung Teil A, B und C inkl. Anlagen nach DIN 14096. Diese ist auf den jeweiligen Betrieb mit betriebsspezifischen Hinweisen zur Vorbeugung von Bränden und Schadensfällen, Verhaltensregeln für Personen im Brandfall und die besonderen Aufgaben für Führungskräfte sowie andere Personen zugeschnitten. Der Inhalt einer Brandschutzordnung umfasst: Teil A – Verhalten im Brandfall Teil B – richtet sich an alle Mitarbeiter im Betrieb Teil C – für Mitarbeiter die mit besonderen Brandschutzaufgaben betraut sind Anlage 1: Kontrollschwerpunkte für den Brandschutz Anlage 2: Sicherheitsregeln für die Durchführung von Feuerarbeiten Anlage 3: Alarmierungsplan Anlage 4: Regeln für Nutzer

AUSBILDUNG UND UNTERWEISUNG

Zum Führen und Bedienen von Kranen, Flurförderfahrzeugen und Hubarbeitsbühnen ist eine fachliche Ausbildung der Beschäftigten entsprechen der Forderung aus den Unfallverhütungsvorschriften durchzuführen. Die Vorschriften legen fest, dass Mitarbeiter diese Arbeitsmittel selbstständigen führen dürfen, wenn diese für die Tätigkeit geschult worden sind, die Prüfung in Theorie und Praxis bestanden und einen Nachweis vorlegen können (Fahrausweis) sowie schriftlich von Arbeitsgeber beauftragt wurden.

WIR ÜBERNEHMEN DIE AUSBILDUNG IHRER MITARBEITER ZUM

KRANFÜHRER

Grundausbildung am Brückenkran und Zusatzausbildung für Turmdrehkran oder Mobilkran gemäß DGUV Vorschrift 52 „Krane“ Ausbildung von Kranführer in Theorie und Praxis einschließlich theoretischer und praktischer Prüfung (Grundlagen u. a. BetrSichV, TRBS 2111, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 52, DGUV Grundsatz 309-003, DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8 und VDI 2194) GABELSTAPLERFAHRER Gabelstaplerfahrer (Flurförderzeuge) gemäß DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ Ausbildung von Gabelstaplerfahrer in Theorie und Praxis einschließlich theoretischer und praktischer Prüfung (Grundlagen u. a. BetrSichV, TRBS 2111, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 68, DGUV Grundsatz 308-001 und Regel der Technik)

BAUSTELLENKOORDINATION

Baustellenkoordination nach RAB 30

Wenn Beschäftigte mehrerer Bauunternehmen auf der Baustelle tätig werden, muss ein geeigneter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellt werden. Das betrifft die Durchführung von Arbeiten im eigenen Unternehmen, auf Baustellen und in Fremdbetrieben. Er übernimmt nach § 3 der BaustellV Aufgaben schon während der Planung und Ausführung des Bauvorhabens. Wir übernehmen gern von Beginn bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens diese Aufgabe.

SPIEL- UND SPORTGERÄTEPRÜFUNG

Kinderspielplätze unterliegen erheblichen Beanspruchungen durch witterungsbedingte Einflüsse sowie durch regelmäßige Benutzung. Der Gesetzgeber hat deshalb regelmäßige Sachkundeprüfungen festgelegt. Die Überprüfung der Spielplatzgeräte und Spielanlagen vor Ort erfolgt durch unsere Spielplatzprüfer entsprechend der sicherheitstechnischen Anforderungen nach DIN EN 1176 für Spielplatzgeräte, DIN 18034 Spielgeräte und Freiräume zum Spielen. Gleiches gilt auch für Sportgeräte, die in Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen Verwendung finden. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung bei der Abnahme sowie jährlichen Überprüfung von Spiel- und Sportgeräten.

WEITERE LEISTUNGEN

GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG

Eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der dort möglichen Gefährdungen sollte entlang der Arbeitsprozesse im Unternehmen durchgeführt werden, denn nur so ist es möglich, Gefährdungen vollständig zu erfassen

BRANDSCHUTZBERATUNG

Unser Brandschutzbeauftragter berät und unterstützt Sie mit seinem umfangreichen Wissen unter dem Gesichtspunkt des vorbeugenden Brandschutzes.

BERATUNG/UNTERWEISUNG

Ohne Beurteilung keine Verbesserung. Sind die Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz nicht bekannt, kann sich auch niemand davor schützen. Durch eine kompetente Beratung unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der geforderten Maßnahmen.

PRÜFUNGEN

Die regelmäßige Prüfung Ihrer Regale nach DIN EN 15635 und Betriebssicherheitsverordnung können wir Ihnen durch unser Fachpersonal anbieten.
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WILLKOMMEN BEI DER INGENIEURBÜRO MAMSCH GMBH Unser Ingenieurbüro betreut Sie auf dem Gebiet des Arbeits-, Brand- und Umweltschutzes.
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