WAS WIR FÜR SIE TUN KÖNNEN
Sehen Sie in uns einen zuverlässigen Partner, der Sie kompetent bei der systematischen Umsetzung der gesetzlichen
Forderungen und den Unfallverhütungsvorschriften unterstützt.
ARBEITSSCHUTZ UND ARBEITSSICHERHEIT
Wir betreuen als Fachkräfte für Arbeitssicherheit unsere Kunden im Bereich des Arbeitssicherheitsmanagements gemäß § 5 ASIG und § 2 DGUV Vorschrift 2
„Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“. Dabei beraten wir die Unternehmensleitungen sowie die für Unfallverhütung bzw.
Arbeitsschutz zuständigen Personen bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln, bei der
Auswahl und Erprobung von Persönlicher Schutzausrüstung, bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen, Arbeitsplätzen und Arbeitsumgebung sowie bei der Beurteilung
von Arbeitsbedingungen.
SICHERHEIT DURCH VORBEUGUNG
Des Weiteren organisieren wir Ihre Aufgaben und geben Ihnen Anleitung zur Wahrnehmung Ihrer Pflichten im Sinne des Gesetzes bei folgenden Themen:
Begehung/ Überprüfung der betrieblichen Einrichtungen und Gebäude auf Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung
Durchführung von Gefährdungsanalysen inkl. Risikobewertung und Ableitung von Schutzmaßnahmen
Erstellung betrieblicher Dokumente des Arbeitsschutzes (z. B. Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Gefahrstoffkataster, Zusammenstellung
überprüfungspflichtiger Gerätetechnik usw.)
Unterweisung der Beschäftigten und Führungskräfte über die notwendigen Rechtsvorschriften in Arbeits- und Gesundheitsschutz
Durchführung von Messungen nach Bedarf (Lärm, Beleuchtung usw.)
Untersuchung von Arbeitsunfällen und deren Dokumentation
Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss
Durchführung interner Audits
Kontrolle der Benutzung von Schutzausrüstung
BRANDSCHUTZ
Wir erstellen für Sie Brandschutzdokumente gemäß DIN in Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden und der Feuerwehr.
Sie erhalten eine umfangreiche Beratung, die Abstimmung der inhaltlichen Besonderheiten der Brandschutzpläne sowie erforderliche Behördengespräche durch unser
Büro.
FEUERWEHRPLÄNE
Feuerwehrpläne sind Führungsmittel und helfen bei der Einsatzvorbereitung sowie der raschen Orientierung zur Beurteilung der Lage. Die Darstellung der baulichen
Anlage im Feuerwehrübersichtsplan und in Detail- bzw. Geschossplänen inklusive textlicher Erläuterung erfolgt nach DIN 14095.
FEUERWEHR-LAUFKARTEN FÜR DIE BRANDMELDEANLAGE
Laufkarten nach DIN 14675 dienen als Hilfsmittel zur Orientierung der Feuerwehr zum Auffinden des ausgelösten (Brand-) Melders. Sie sind ein eigenständiges
Informationsmittel für die Einsatzkräfte der Feuerwehr im Zusammenhang zwischen Brandmeldeanlage (BMA) und dem Gebäude.
FLUCHT- UND RETTUNGSPLÄNE
Die Flucht- und Rettungspläne nach Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), DIN ISO 23601 und ASR A1.3 enthalten Informationen über relevante Flucht- und
Rettungswege, Brandbekämpfungs-einrichtungen sowie nächstmöglichen Ausgänge ins Freie. Die richtige Handlungsweise in einer Gefahrensituation erklären die
integrierten Verhaltensregeln im Notfall und im Brandfall nach DIN 14096.
ZIMMERPLÄNE
Zimmerpläne dienen zur Orientierung für vorwiegend ortsunkundige Personen in Beherbergungseinrichtungen, z.B. in Hotels und Pensionen. Sie werden zusätzlich zu
den Flucht- und Rettungsplänen in den Zimmern ausgehängt. Der Inhalt ist ähnlich der Flucht-und Rettungspläne. Die Ausführung erfolgt im Format DIN A4 oder DIN
A3. Auch hier sind die Verhaltensregeln in Notfall (meist mehrsprachig) integriert.
BESTUHLUNGSPLÄNE
Bestuhlungspläne sind für alle Versammlungsstätten zu erstellen, die der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO/ SBauVO) des jeweiligen Bundeslandes
unterliegen. Der Bestuhlungsplan zeigt die Bestuhlungsart, die Anzahl und Breite der Notausgänge sowie den Verlauf der Flucht- und Rettungswege.
BRANDSCHUTZORDNUNGEN
Wir erstellen die betriebliche Brandschutzordnung Teil A, B und C
inkl. Anlagen nach DIN 14096. Diese ist auf den jeweiligen Betrieb
mit betriebsspezifischen Hinweisen zur Vorbeugung von Bränden
und Schadensfällen, Verhaltensregeln für Personen im Brandfall
und die besonderen Aufgaben für Führungskräfte sowie andere
Personen zugeschnitten.
Der Inhalt einer Brandschutzordnung umfasst:
Teil A – Verhalten im Brandfall
Teil B – richtet sich an alle Mitarbeiter im Betrieb
Teil C – für Mitarbeiter die mit besonderen Brandschutzaufgaben
betraut sind
Anlage 1: Kontrollschwerpunkte für den Brandschutz
Anlage 2: Sicherheitsregeln für die Durchführung von
Feuerarbeiten
Anlage 3: Alarmierungsplan
Anlage 4: Regeln für Nutzer
BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTER
Unser Brandschutzbeauftragter berät und unterstützt Sie unter dem
Gesichtspunkt des vorbeugenden Brandschutzes bei:
Regelmäßigen Begehungen der Betriebsstätte zur Ermittlung von
Brandgefährdungen am Arbeitsplatz
Kontrolle der Einhaltung der Prüffristen für brandschutztechnische
Einrichtungen
Feststellung von Brand- und Explosionsschutzgefahren
Unterweisung der Beschäftigten im Brandschutz
Schulung der Brandschutzhelfer
Unterstützung bei Evakuierungs- und Räumungsübungen
Mitwirkung und Umsetzung behördlicher Anordnungen soweit sie den
Brandschutz betreffen.
AUSBILDUNG UND UNTERWEISUNG
Zum Führen und Bedienen von Kranen, Flurförderfahrzeugen und Hubarbeitsbühnen ist eine fachliche Ausbildung der Beschäftigten entsprechen der Forderung aus
den Unfallverhütungsvorschriften durchzuführen. Die Vorschriften legen fest, dass Mitarbeiter diese Arbeitsmittel selbstständigen führen dürfen, wenn diese für die
Tätigkeit geschult worden sind, die Prüfung in Theorie und Praxis bestanden und einen Nachweis vorlegen können (Fahrausweis) sowie schriftlich von Arbeitsgeber
beauftragt wurden.
WIR ÜBERNEHMEN DIE AUSBILDUNG IHRER MITARBEITER ZUM
KRANFÜHRER
Grundausbildung am Brückenkran und Zusatzausbildung für
Turmdrehkran oder Mobilkran gemäß DGUV Vorschrift 52 „Krane“
Ausbildung von Kranführer in Theorie und Praxis einschließlich
theoretischer und praktischer Prüfung (Grundlagen u. a. BetrSichV, TRBS
2111, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 52, DGUV Grundsatz 309-003,
DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8 und VDI 2194)
GABELSTAPLERFAHRER
Gabelstaplerfahrer (Flurförderzeuge) gemäß DGUV Vorschrift 68
„Flurförderzeuge“
Ausbildung von Gabelstaplerfahrer in Theorie und Praxis einschließlich
theoretischer und praktischer Prüfung
(Grundlagen u. a. BetrSichV, TRBS 2111, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift
68, DGUV Grundsatz 308-001 und Regel der Technik)
HUBARBEITSBÜHNE
Bediener Hubarbeitsbühne gemäß DGUV Grundsatz 308-008
Ausbildung von Bediener Hubarbeitsbühne in Theorie und Praxis
einschließlich theoretischer und praktischer Prüfung
(Grundlagen u. a. BetrSichV, TRBS 2111, DGUV Vorschrift 1, DGUV Grundsatz
308-008 und Regel der Technik)
UNTERWEISUNG
Der Unternehmer hat die Mitarbeiter über die bei ihrer Tätigkeit
auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor
der Beschäftigung und danach in angemessenen Abständen mindestens
jedoch einmal jährlich zu unterweisen.
BAUSTELLENKOORDINATION
Baustellenkoordination nach RAB 30
Wenn Beschäftigte mehrerer Bauunternehmen auf der Baustelle tätig werden,
muss ein geeigneter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
bestellt werden. Das betrifft die Durchführung von Arbeiten im eigenen
Unternehmen, auf Baustellen und in Fremdbetrieben. Er übernimmt nach § 3
der BaustellV Aufgaben schon während der Planung und Ausführung des
Bauvorhabens. Wir übernehmen gern von Beginn bis zur Fertigstellung des
Bauvorhabens diese Aufgabe.
Unser Leistungsumfang beinhaltet u. a.
Erstellung der Vorankündigung zur Vorlage beim Landesamt für Arbeit- und
Gesundheitsschutz
Erarbeitung der Baustellenordnung
Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan)
Überwachung der Einhaltung des SiGe-Planes während des Bauablaufes
inklusive Dokumentation
Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten
SPIEL- UND SPORTGERÄTEPRÜFUNG
Kinderspielplätze unterliegen erheblichen Beanspruchungen durch witterungsbedingte Einflüsse sowie durch regelmäßige Benutzung. Der Gesetzgeber hat deshalb
regelmäßige Sachkundeprüfungen festgelegt.
Die Überprüfung der Spielplatzgeräte und Spielanlagen vor Ort erfolgt durch unsere Spielplatzprüfer entsprechend der sicherheitstechnischen Anforderungen nach DIN
EN 1176 für Spielplatzgeräte, DIN 18034 Spielgeräte und Freiräume zum Spielen. Gleiches gilt auch für Sportgeräte, die in Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen
Verwendung finden.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung bei der Abnahme sowie jährlichen Überprüfung von Spiel- und Sportgeräten.
WEITERE LEISTUNGEN
GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der dort möglichen Gefährdungen sollte entlang der
Arbeitsprozesse im Unternehmen durchgeführt werden, denn nur so ist es möglich, Gefährdungen vollständig
zu erfassen
BRANDSCHUTZBERATUNG
Unser Brandschutzbeauftragter berät und unterstützt Sie mit seinem umfangreichen Wissen unter dem
Gesichtspunkt des vorbeugenden Brandschutzes.
BERATUNG/UNTERWEISUNG
Ohne Beurteilung keine Verbesserung. Sind die Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz nicht bekannt, kann sich
auch niemand davor schützen. Durch eine kompetente Beratung unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der
geforderten Maßnahmen.
PRÜFUNGEN
Die regelmäßige Prüfung Ihrer Regale nach DIN EN 15635 und Betriebssicherheitsverordnung können wir Ihnen
durch unser Fachpersonal anbieten.
WILLKOMMEN BEI DER INGENIEURBÜRO MAMSCH GMBH
Unser Ingenieurbüro betreut Sie auf dem Gebiet des Arbeits-, Brand- und Umweltschutzes.
IHR PARTNER IN FRAGEN DER
ARBEITSSICHERHEIT UND DES BRANDSCHUTZES
Wir bieten kundenorientierte und individuelle Lösungen in den
Bereichen Arbeitssicherheit und Brandschutz.